Begleitetes Fahren ab 17: Weniger Unfälle – günstigere Versicherungen

Fast jeder zweite Fahranfänger legt laut TÜV Nord bereits mit 17 Jahren die Fahrprüfung ab, um bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres am „Begleiteten Fahren“ teilzunehmen.

Er muss dann Mutter, Vater oder eine andere ausgewählte Person mit Führerschein auf dem Beifahrersitz zur Aufsicht dulden, wenn er selbst hinter dem Lenkrad sitzt. Dieser Einstieg in die Fahrpraxis senkt die Unfallzahlen bei Führerschein-Neulingen um mehr als 20 Prozent.

Ein positiver Nebeneffekt ist die Reaktion zahlreichen Kfz-Versicherungen. Sie stufen den Neuling wie einen 23-Jährigen ein, was zu Schadensfreiheitsrabatten oder anderen Vergünstigungen führt. Die Preisnachlässe werden entweder gewährt, wenn der Fahranfänger noch über die Eltern abgesichert ist oder aber auch bei Abschluss einer eigenen Police. „Je nach versichertem Fahrzeug und Lebenssituation lassen sich die Kfz-Prämien durch das begleitete Fahren um bis zu 20 Prozent pro Jahr senken“, stellt das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de fest.

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