Begleitetes Fahren: Her mit dem Führerschein

Als Jugendlicher kann man es kaum erwarten, sich selbst einmal hinter das Steuer eines Autos zu setzen. Dies spiegelt sich auch in der großen Nachfrage nach dem „Begleiteten Fahren ab 17“ wider, das seit Anfang des Jahres bundesweit zum geltenden Recht erklärt wurde und bereits 17-Jährigen unter Aufsicht das Autofahren erlaubt.

In Baden-Württemberg startete der Modellversuch bereits Anfang 2008. Im Jahr 2009 haben dann landesweit bereits 46 626 Jugendliche eine Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren erworben, im Jahr 2010 sind es 54 068 Jugendliche gewesen.

Negative Erfahrungen hat es laut dem baden-württembergischen Verkehrsministerium nur in sehr geringem Maße gegeben. Im Jahr 2009 wurde 15 Führerscheinanwärtern die Prüfungsbescheinigung wegen eines Verstoßes gegen die Begleitauflagen entzogen. Im Jahr 2010 ist dies in 17 Fällen nötig gewesen.

Begleitetes Fahren

Beim „Begleiteten Fahren“ dürfen bereits 17-Jährige den Führerschein erwerben, bis zu ihrem 18. Geburtstag jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Die Auflagen für Begleitpersonen beinhalten Bedingungen wie ein Mindestalter von 30 Jahren, höchstens drei Punkte in Flensburg, eine Promillegrenze von 0,5 und einen Führerscheinbesitz von mindestens fünf Jahren. Die Begleitpersonen werden in die Fahrbescheinigung, die der Neuling am Steuer im 18. Lebensjahr dann mit sich zu führen hat, eingetragen.

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