Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Alte Behinderten-Parkausweise verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Dann dürfen nur noch die seit 2001 ausgestellten blauen, EU-einheitlichen Ausweise verwendet werden. Ansonsten droht ein Bußgeld wegen Falschparkens. Die alten Exemplare können kostenlos bei der jeweiligen Kommune ausgetauscht werden.
Die EU-Behinderten-Parkausweise sind im Gegensatz zu den älteren Sonderparkausweisen auf der Rückseite mit einem Foto versehen. So soll verhindert werden, dass Angehörige oder Hinterbliebene die Dokumente missbrauchen. Innerhalb der nun endenden zehnjährigen Übergangsfrist konnten beide Ausweise genutzt werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 16.12.2010 aktualisiert am 16.12.2010
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.