Behinderten-Parkplatz – Nur noch mit EU-Ausweis

Alte Behinderten-Parkausweise verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Dann dürfen nur noch die seit 2001 ausgestellten blauen, EU-einheitlichen Ausweise verwendet werden. Ansonsten droht ein Bußgeld wegen Falschparkens. Die alten Exemplare können kostenlos bei der jeweiligen Kommune ausgetauscht werden.

Die EU-Behinderten-Parkausweise sind im Gegensatz zu den älteren Sonderparkausweisen auf der Rückseite mit einem Foto versehen. So soll verhindert werden, dass Angehörige oder Hinterbliebene die Dokumente missbrauchen. Innerhalb der nun endenden zehnjährigen Übergangsfrist konnten beide Ausweise genutzt werden.

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