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Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nur in Europa und in den Teilen der
Welt, die politisch zur EU gehören, etwa den Kanaren. Wer jedoch nach
Marokko oder in den asiatischen Teil der Türkei reisen will, muss den
Geltungsbereich bei seiner Versicherung erweitern lassen. Für die Einreise
mit dem Auto wird dort auch die sogenannte Grüne Karte verlangt, die als
Versicherungsnachweis gilt und bei jeder Versicherung erhältlich ist. Auch
in Italien und Polen empfiehlt es sich, die Karte bei Unfällen zur Hand zu
haben.
Der Europäische Unfallbericht erleichtert in allen
nicht-deutschsprachigen Ländern die Dokumentierung des Unfalls und die
Schadenregulierung. Er ist ebenfalls bei jeder Versicherung erhältlich und
gehört in doppelter Ausführung in das Reisegepäck.
Zudem verlangen alle Länder unterschiedlich hohe Mindest-Deckungssummen
in der Haftpflicht-Police. Die Deckungssumme ist der Betrag, den die
Versicherung im Schadensfall maximal zahlt. Im Allgemeinen reichen innerhalb
Europas die in Deutschland üblichen Summen. Eine Liste der
Mindestanforderungen anderer Staaten findet sich bei den Deutschen
Versicherern unter www.versicherung-und-verkehr.de. Bei der Anmietung eines
Wagens im Ausland, empfiehlt es sich, die Deckungssumme zu überprüfen. Ist
diese niedriger als eine Million Euro, kann der Mieter im Unglücksfall auf
den restlichen Kosten sitzen bleiben.
Dachgepäckträger sowie sonstiges Zubehör sind im Allgemeinen über die
Kfz-Kaskoversicherung gegen Diebstahl mitversichert. Eine detaillierte Liste
aller versicherten Gegenstände finden Autofahrer in den Allgemeinen
Bedingungen ihrer Kaskoversicherung. Mietwagenunternehmen schränken den
Kaskoschutz bei Reisen nach Süd- oder Osteuropa häufig wegen des hohen
Diebstahlrisikos ein. Doch im Mietvertrag muss darauf hingewiesen werden.
In bestimmten Fällen lohnt sich bei einer Auslandsreise auch der
Abschluss weiterer Versicherungen. Als Teil von
Kfz-Haftpflichtversicherungen wird häufig ein Schutzbrief angeboten, der
Hilfe bei Pannen und Unfällen zusichert. Die so genannte „Mallorca-Police“
begleicht außerdem unter anderem Haftpflichtschäden bei Unfällen mit dem
Mietwagen.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt unter Umständen Kosten,
die die normale Krankenkasse nicht zahlt. Für Caravan-Urlauber kann sich
eine Campingversicherung lohnen, die auch bei Diebstahl oder der Zerstörung
von Wohnwagen oder Zelt greift. Beim Urlaub auf dem eigenen Boot wird eine
Boots-Haftpflicht benötigt.
mid/hh
geschrieben von veröffentlicht am 18.01.2007 aktualisiert am 18.01.2007
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