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Die Prüfplakette wird vielen Fahrzeugen bei der Hauptuntersuchung (HU) versagt, weil ihre Windschutzscheiben schadhaft sind. Das stellt der TÜV Rheinland in einer Statistik fest. Als „erheblicher Mangel“ wird zum Beispiel ein Defekt im Sichtbereich des Fahrers eingestuft. Gleiches gilt für stark beschädigte oder gerissene Scheiben.
Von den 19 460 Autos, die zwischen dem 1. Juli 2006 und dem 30. Juni 2007 vom TÜV Rheinland mit Scheibenschäden beanstandet wurden, wiesen mehr als 1500 Fahrzeuge Beschädigungen der Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers auf, bei über 1600 wurden Risse festgestellt. Hochgerechnet auf das gesamte Bundesgebiet fallen jährlich etwa 70 000 Fahrzeuge bei der Hauptuntersuchung wegen eines Glasschadens durch.
Bei weiteren 6,4 Prozent der bemängelten Fahrzeuge musste die Fachwerkstatt entscheiden, ob die Scheibe noch repariert werden kann oder ob ein Neueinbau nötig ist.
Die Teilkaskoversicherung ermöglicht die kostenfreie Reparatur bei einem Scheibenspezialisten, wie zum Beispiel Carglass. Bei Schäden im Sichtfeld des Fahrers wird auch bei theoretisch reparablen Schäden ein Neueinbau unausweichlich. Das schreibt der Gesetzgeber vor.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 06.06.2008 aktualisiert am 06.06.2008
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