Bei Flugverspätung häufig Anspruch auf Schadensersatz

Mehr als 2,3 Millionen Linien- und Charterflugzeuge starten und landen jedes Jahr an deutschen Flughäfen. Wenn sie nicht wie geplant starten, sind daran meistens schlechte Witterungsbedingungen, Streiks des Boden- oder Flugpersonals oder aber technische Mängel schuld. Als Wiedergutmachung für die Unannehmlichkeiten stehen den Betroffenen Entschädigungszahlungen durch die Fluggesellschaften zu. So will es die europäische Fluggastrechte-Verordnung 261/2004.

Allein in Deutschland haben nach Angaben des Verbraucherportals für Fluggastrechte flightright jährlich rund 1,3 Millionen Passagiere infolge von Flugverspätungen oder –ausfällen Anspruch auf eine Entschädigung; europaweit sind es mehr als 8,8 Millionen Passagiere. Insgesamt stehen deutschen Verbrauchern durch gestrichene oder unpünktliche Flüge rund 650 Millionen Euro Entschädigung zu. Doch viele Airlines halten sich nicht an die Verordnung der Europäischen Kommission und weisen in 80 Prozent der Fälle berechtigte Zahlungsaufforderungen zurück. „Die Airline erhofft sich, dass dadurch ein Großteil der Verbraucher abgeschreckt wird und nicht weiter auf die Entschädigungszahlung pocht“, berichtet Marcus Schmitt, Geschäftsführer von flightright.

Die Höhe der Entschädigung staffelt sich nach Flugdistanz und Verspätungsdauer. Laut flightright haben seit 2010 mehr als 80 000 verärgerte Fluggäste den Entschädigungsrechner des Portals genutzt, um ihren Anspruch auf Ausgleichszahlung direkt einzureichen und hätten daraufhin in knapp 95 Prozent der Fälle Recht bekommen. Um die Flut der Klagen bearbeiten zu können, wurden jetzt in Rüsselsheim zwei neue Richterstellen geschaffen.

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