Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Bei schlechter Sicht im Winter muss laut ADAC das Abblendlicht eingeschaltet werden. Ist lediglich das Tagfahrlicht aktiviert, sind die Rückleuchten des Fahrzeugs weiterhin ausgeschaltet und können Autos bei Schneetreiben oder diffusem Licht im Winter vom nachfolgenden Verkehr nur schlecht gesehen werden.
Auch gemäß Straßenverkehrsordnung ist Abblendlicht bei entsprechender Wetterlage vorgeschrieben: „Behindert Nebel, Schnellfall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.“
Tagfahrlicht ist nur bei klarer Sicht ausreichend.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 01.03.2013 aktualisiert am 01.03.2013
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.