Bei Nebel und Schnee Abblend- statt Tagfahrlicht

Bei schlechter Sicht im Winter muss laut ADAC das Abblendlicht eingeschaltet werden. Ist lediglich das Tagfahrlicht aktiviert, sind die Rückleuchten des Fahrzeugs weiterhin ausgeschaltet und können Autos bei Schneetreiben oder diffusem Licht im Winter vom nachfolgenden Verkehr nur schlecht gesehen werden.

Auch gemäß Straßenverkehrsordnung ist Abblendlicht bei entsprechender Wetterlage vorgeschrieben: „Behindert Nebel, Schnellfall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.“

Tagfahrlicht ist nur bei klarer Sicht ausreichend.

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