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Gründlich vorgehen sollte, wer sein verschneites Auto vor der Fahrt von der weißen Pracht befreit. Denn Schludrigkeit kann Ordnungs- oder Bußgelder nach sich ziehen. Ein kleines Guckloch in der Scheibe ist beispielsweise für sicheres Fahren definitiv zu wenig.
Auch die Motorhaube und die Beleuchtungseinrichtungen müssen vom Schnee befreit werden. Wer hier nachlässig ist, riskiert laut der ARAG ein Ordnungsgeld von zehn Euro. Ebenfalls einen Zehner blecht, wer sein Fahrzeug vor dem Fahren warmlaufen lässt.
Wer sein Scheibenreinigungsmittel nicht rechtzeitig nachfüllt und mit verschmutzten Scheiben durch die Lande fährt, kann schnell 20 Euro berappen. Dasselbe kostet das Ignorieren einer Schneekettenpflicht.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 07.12.2010 aktualisiert am 07.12.2010
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