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Wenn der Vordermann auf der Autobahn den Warnblinker einschaltet, ist das nicht nur eine unverbindliche Information, sondern eine Aufforderung an den nachfolgenden Verkehr, das Tempo sofort zu verringern.
Sonst kann es nicht nur krachen – sondern auch teuer werden.Das musste ein Lkw-Fahrer erfahren, der trotz des Blinksignals weiter mit 80 km/h gefahren war und den vorausfahrenden Lastwagen gerammt hatte.
Laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) entschied das Oberlandesgerichts Celle, dass es sich bei diesem Verhalten nicht nur um einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht handle.
Es liege vielmehr ein fahrlässiger Verkehrsverstoß vor, weil die Warnblinker auf eine „angekündigte Gefahrenstelle“ hinweisen. Das Gericht erließ eine Geldbuße von 165 Euro. Begründung: Der Fahrer hätte sich auf die Verkehrslage einstellen müssen. Dies habe er aus Unachtsamkeit unterlassen (AZ: 2 Ss (OWi) 236/15).
geschrieben von MID veröffentlicht am 19.07.2017 aktualisiert am 19.07.2017
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