Bei Winterreisen ins Ausland auf nationale Vorschriften achten

Weil in Deutschland seit einem Jahr eine Winterreifenpflicht – unter winterlichen Bedingungen – besteht, haben die meisten Autofahrer inzwischen ihre Winterreifen montiert. Was viele nicht wissen: In den Nachbarländern gelten zum Teil andere Vorschriften als hierzulande.

In Österreich etwa muss ein Winterreifen mindestens vier Millimeter Restprofiltiefe haben, und in Italien sind auch bei trockener Straße Winterreifen zu montieren – und zwar vom 15.11 bis 31.03. Auf Schnee wiederum sind Sommerreifen mit Schneeketten zulässig. Interessanterweise schreibt ausgerechnet die Alpenrepublik Schweiz keine Winterreifen vor, sie „empfiehlt“ sie nur – ahndet aber mit saftigen Geldbußen, wenn’s auf Schnee kracht und Sommerreifen montiert waren. Wer durch Schweden fährt, muss eine Schaufel mitführen und in Frankreich machen spezielle Verkehrsschilder auf Winterreifenzwang aufmerksam.

Wer also im Winter in ein anderes europäisches Land reist, sollte sich über die nationalen Besonderheiten der Winterausrüstung informieren. Detailierte Auskunft geben etwa die Automobilclubs oder auch der TÜV Süd. Aber auch das Internet hält alle wichtigen Auskünfte parat.

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