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Verkehrsrecht
Musik sorgt beim Autofahren für gute Laune. Doch zu laut darf die Audioanlage nicht aufgedreht werden, weil darunter die Verkehrssicherheit leidet. Grundsätzlich darf der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Blockiert ein Musik-Fan nachweislich einen Einsatzwagen, kann die Polizei ein Bußgeld verhängen – egal, ob die Musik aus der Anlage kommt oder Kopfhörer benutzt werden. Richtig teuer kann zu laute Musik im Auto bei einem Verkehrsunfall werden, denn die Kfz-Kaskoversicherung kann unter Umständen auf „grobe Fahrlässigkeit“ plädieren.
geschrieben von MID veröffentlicht am 20.02.2015 aktualisiert am 20.02.2015
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