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Wasserüberflutete Straßen, vom Wasser eingeschlossene oder gar fortgeschwemmte Autos – während den Sommergewittern sind sintflutartige Regenergüsse und Überschwemmungen keine Seltenheit. Die Allianz Versicherung macht darauf aufmerksam, dass in solchen Fällen ein vermeintlich umfassender Kfz-Versicherungsschutz aus Eigenverschulden des Autofahrers hinfällig sein kann.
Dies ist dann der Fall, wenn die sogenannte Schadensminderungspflicht verletzt wurde. Nach der sind Autofahrer verpflichtet, den Schaden so gut es geht zu begrenzen. Somit sollte ein Fahrzeuglenker nicht über Straßen oder durch Unterführungen mit Hochwasser fahren, denn das endet oftmals mit dem Fahrzeugausfall aufgrund eines kapitalen Motorschadens. Der Grund: Im Normalfall saugt der Motor Luft an, bei Hochwasser jedoch Wasser, was unweigerlich den Exodus zur Folge hat. Auch schon das Parken auf hochwassergefährdeten Flächen, zum Beispiel in Nähe eines Flussufers, kann den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Besonders dann, wenn vor Unwetter oder Flussübertretungen öffentlich gewarnt wurde, unter anderem im Radio oder auf Hinweisschildern.
Laut der Versicherung ist beim geparkten Auto schon durch einen relativ geringen Wasserstand der Ausfall aller Steuergeräte möglich. Dadurch werden Rettungs- oder Bergungsaktionen erschwert. Beispielsweise durch das Nichtfunktionieren der Türöffnerautomatik. Grundsätzlich gilt: einerlei wie viel Wasser in den Motorraum gelangte, auf keinen Fall das Auto starten. Erst warten, bis ein Fachmann wie zum Beispiel der AvD oder ADAC grünes Licht gibt. Elektrik- und Elektronikteile mit Wasserkontakt müssen meist ausgetauscht werden. Ein Reparieren ist nicht möglich. Der komplette Ersatz empfiehlt sich auch aus Sicherheitsgründen, denn dadurch ist gewährleistet, dass im Fall der Fälle der Airbag-Steuermechanismus aktiv bleibt.
geschrieben von auto.de/(gz/mid) veröffentlicht am 23.08.2011 aktualisiert am 23.08.2011
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