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Ein erhobener Mittelfinger im Straßenverkehr kostet unter Umständen 4 000 Euro. Für „Fieses Miststück“ und „Alte Sau“ können 2 500 Euro fällig werden, wie die Zeitschrift „Auto Bild“ anhand von beispielhaften Gerichtsfällen zeigt.
Denn eine Gebührentabelle mit festgelegten Werten gibt es nicht. Die Richter entscheiden abhängig vom Einzelfall über die Höhe der Strafe. Vergleichsweise milde zeigt sich ein Gericht meist bei der Bezeichnung „Bulle“, da dies häufig als umgangsprachliche Form für „Polizist“ benutzt wird. In besonders schweren Fällen von Beleidigung können die Richter sogar Freiheitsstrafen verhängen.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 11.09.2009 aktualisiert am 11.09.2009
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