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Es passiert jeden Tag, überall in Deutschland, wahrscheinlich viele tausend Mal: Autofahrer flippen hinter dem Steuer aus. Meistens geht es um Lappalien, speziell um das vermeintliche Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Dies wird mehr oder weniger lauthals und scharf kommentiert. Gerne von abfälligen Gesten begleitet. Auch wenn so mancher damit seinem Ärger Luft verschafft, solches Verhalten kann verdammt teuer werden. Geldstrafen von bis zu 4.000 Euro sind drin.
War es in vergangenen Tagen noch der „Vogel“, der anderen gerne gezeigt wurde, ist es heute meist der gestreckte Mittelfinger. Dafür wurden von Richtern bereits Geldstrafen zwischen 600 und 4.000 Euro verhängt. Aber auch verbale Beleidigungen können eine Menge Geld kosten: Für „fieses Miststück“ oder „alte Sau“ können schon mal 2.500 Euro zu Buche schlagen.
Selbst mehr oder weniger geschickt formulierte Beleidigungen selbsternannter Hobbyjuristen ziehen Strafe nach sich. Denn auch eine Aussage wie „am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu Dir sagen“ muss sich niemand bieten lassen. Im konkreten Fall wurden dafür 1.600 Euro fällig. Beschimpfungen wie „leck mich doch“ oder „dumme Kuh“ werden dagegen von den Gerichten mit rund 300 Euro belegt.
Besonders streng ahndet man Beschimpfungen von Staatsbediensteten wie Polizeibeamten. Denn hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt. Deshalb erstattet in solchen Fällen der Ordnungshüter meist gemeinsam mit seinem Dienstherrn Anzeige. Wer im Eifer der Auseinandersetzung einen Polizisten duzt, kann dafür schon mal 600 Euro zahlen. Aber auch wer beim seriösen „Sie“ bleibt, muss vorsichtig sein. Die Aussage „Sie sind ja krankhaft dienstgeil“ ist von einem deutschen Gericht mit 800 Euro bestraft worden. „Kasperleverein“ kostete einen Autofahrer 1.000 Euro, ebenso wie der „Wichtelmann“. Für „Raubritter“ und „Trottel in Uniform“ wurden 1.500 Euro fällig.
Wichtig: Es gibt keinen festen Bußgeldkatalog für Beschimpfungen und beleidigenden Gesten. Aber ein Blick auf Gerichtsurteile lässt eine ungefähre Einschätzung zu, was entsprechende Verhaltensweisen kosten können. Dabei wird die Geldstrafe – abhängig von den Tatumständen – in Tagessätzen angegeben. Die Höhe eines Tagessatzes wiederum orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. Also: Lieber den Ärger mal runterschlucken. Ansonsten kann´s teuer werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 07.02.2011 aktualisiert am 07.02.2011
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