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Am 1. Juli übernahm Belgien den Vorsitz im EU-Verkehrsministerrat und hat sich für die nächsten sechs Monate viel vorgenommen – von Marktregulierungen im Bahnbereich über Sicherheit von Luft- und Seefahrt bis hin zum städtischen Verkehr und der Binnenschifffahrt.
Zum belgischen Programm, das im Zeichen von „Sicherheit und Nachhaltigkeit“ steht, zählt neben der Anlastung externer Kosten im Straßengüterverkehr („Eurovignette“) in erster Linie die Verkehrssicherheit. Im Vorfeld des EU-Verkehrsministerrates findet am 13. und 14. Oktober in Brüssel eine Expertentagung statt, in der es um Kampagnen zum Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer geht. Zum gleichen Zeitpunkt wird erwartet, dass die EU-Kommission ihren 4. Aktionsplan zur Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 vorlegt. In diesem Zusammenhang hat sich der belgische Ratsvorsitz der Forderung des Europäischen Verkehrssicherheitsrats ETSC und seines Mitglieds, des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD), nach klar bezifferten Zielvorgaben zur Senkung der Zahl von Verletzten und Verkehrstoten auf Europas Straßen im kommenden Jahrzehnt angeschlossen.
Zudem haben sich die belgischen Verhandlungsführer zum Ziel gesetzt, das Problem teilweiser Straffreiheit bei schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung im EU-Ausland zu lösen. Bislang ist es so, dass Verkehrssünden von im Ausland ansässigen EU-Fahrern nur dann grenzüberschreitend geahndet werden können, wenn zwischen den jeweiligen EU-Ländern entsprechende bilaterale Abkommen existieren. Wie der Klub aus Diplomatenkreisen erfuhr, wird Belgien den Verkehrs- und Justizministern einen Kompromiss vorschlagen, der eine engere Zusammenarbeit der Straßenaufsichtsbehörden sowie den freiwilligen Austausch von Daten des Fahrzeughalters innerhalb EU ermöglicht. Dabei soll allerdings auf Angleichungen der Straßenverkehrsordnungen oder langwierige juristische Harmonisierungen des Verkehrsrechts verzichtet werden.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/sr) veröffentlicht am 09.07.2010 aktualisiert am 09.07.2010
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