Berufskraftfahrer-Ausbildung: Ende der Förderung

Am 15. Januar 2012 endet einer Mitteilung des Dekra zufolge die Antragsfrist für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).

Transportunternehmen, die ihre Mitarbeiter noch rechtzeitig für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz anmelden, können sich so bis zu 70 Prozent der Kosten erstatten lassen. Bis 2014 muss jeder Berufskraftfahrer eine 35-stündige Weiterbildung absolviert haben.

Laut BAG droht daher 2012 ein Schulungsstau. Unternehmen, die nicht rechtzeitig aktiv würden, riskierten neben dem finanziellen Nachteil, dass sie in zwei Jahren „unter Umständen zwar volle Auftragsbücher und genügend Fahrzeuge, aber kein Personal haben“, zumal sich das Problem des Fahrermangels in der Transportbranche „ohnehin ständig verschärft“.

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