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Berufskraftfahrer haben noch bis zum 10. September 2014 Zeit, die vorgeschriebene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zu absolvieren. Ist die Schulung bis dahin nicht im Führerschein eingetragen, müssen sowohl Fahrer als auch Transportunternehmen mit Bußgeldern rechnen und der Lkw bleibt stehen, erklärte der TÜV Süd. Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz gilt für den Nah- und Lieferverkehr sowie für Produktions-, Handels- und größere Handwerksbetriebe, die Fahrer teilweise für gewerbliche Transporttätigkeiten einsetzen.
Fahrer ohne Weiterbildung müssen ab dem 10. September 2014 beim ersten Vergehen mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall den vierfachen Betrag. Bei weiteren Vergehen können bis zu 5000 bzw. 20 000 Euro fällig werden. Ab dem jeweiligen Eintragungsdatum ist die Schulung alle fünf Jahre zu wiederholen.
geschrieben von auto.de/(ampnet) veröffentlicht am 24.03.2014 aktualisiert am 24.03.2014
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