Porsche SE

Berufungsgericht betätigt Klageabweisung gegen Porsche SE

Porsche SE erhöht Konzernergebnis Bilder

Copyright: Porsche SE

auto.de Bilder

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat heute die Berufung eines Privatanlegers gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig zurückgewiesen. Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche von rund 132 000 Euro wegen vorsätzlicher Schädigung gegen die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE) geltend gemacht und war erstinstanzlich abgewiesen worden.

Hintergrund sind Kursschwankungen im Jahr 2008 im Rahmen der von Porsche vor einigen Jahren angestrebten und letztlich gescheiterten Übernahme des VW-Konzerns. Etliche Anleger fühlten sich damals getäuscht.
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig wird die Rechtsauffassung des Unternehmens bestätigt, nachdem bereits das Oberlandesgericht Stuttgart im März 2015 eine vergleichbare Klage abgewiesen hat. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.

Zurück zur Übersicht

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo