Porsche

Berufungsgericht: New York ist nicht der richtige Gerichtsstand

Die Appellate Division des New York State Supreme Court (Berufungskammer) hat die Zurückweisung des Klageabweisungsantrags der Porsche SE durch den New York State Supreme Court (Eingangsgericht) aufgehoben. Das Berufungsgericht hat damit entschieden, dass New York nicht der richtige Gerichtsstand für die Beurteilung der Ansprüche der Hedgefonds ist.

26 Hedgefonds werfen der Porsche SE Betrug und ungerechtfertigte Bereicherung (fraud and unjust enrichment) im Zusammenhang mit den Transaktionen der Porsche SE im Hinblick auf die Volkswagen-Aktien in 2008 vor. Die Hedgefonds machen insgesamt einen Schaden in Höhe von mehr als 1,4 Mrd. US-Dollar geltend. Die Kläger können innerhalb von 30 Tagen Rechtsmittel vor dem höchsten Gericht des Bundesstaates New York, dem New York State Court of Appeals, einlegen.

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