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Versicherungsschutz für teure Yachten und Motorboote ist unerlässlich. Denn ohne weltweit geltenden Haftpflicht-Schutz loszuschippern, kann ruinöse Folgen haben. Die Haftpflichtsumme sollte rund drei bis fünf Millionen Euro betragen. Auch Schäden, die ein fremder Skipper auf dem Boot verursacht oder Unfälle von Crew-Mitgliedern sollten ausdrücklich mitversichert sein.
Bei einigen Anbietern können außerdem Schäden an Mietsachen wie Bojen oder Stegen eingeschlossen werden. Bei Schäden durch grob fahrlässige Fehler müssen deutsche Versicherer künftig eine Teilzahlung leisten. Bisher konnten die Assekuranzen die Leistung in diesen Fällen ganz streichen. Nun muss je nach Schwere des Verschuldens gezahlt werden. Allerdings gibt es Leistungsunterschiede. So bietet beispielsweise der Hamburger Yachtversicherungsmakler Schomaker auf Wunsch eine Zahlungsgarantie bei grober Fahrlässigkeit für alle Schäden bis 10 000 Euro an.
Günstig für die Kunden ist die sogenannte Allgefahren-Deckung, die von Spezialmaklern wie Schomaker, Firmenich, Bavaria oder La Caravella angeboten wird. Hier gilt, dass alle Gefahren versichert sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Der All-Gefahren-Schutz sorgt mit einer Art Umkehr der Beweislast für mehr Sicherheit. Beim Einzelfall-Schutz muss der Versicherte rein rechtlich auf eigene Kosten per nautischem Gutachten die Schadenursache nachweisen. „Bei nicht glasklaren Schäden, ist das oft schwer“, sagt Markus Wolf von Yachtmakler Bavaria aus Gründwald bei München. Wie wichtig ein Vergleich der Leistungen ist, zeigt sich vor allem am Versicherungswert in der Kaskopolice, den die Versicherer als „unanfechtbare feste Taxe“ bieten. Bei neuen Booten gilt als „Taxe“ der Kaufpreis, bei Gebrauchten kann der Wert über Gebrauchtbootbörsen im Internet ermittelt werden.
Damit gibt es bei Booten wie bei Gebäuden eine Art „Neuwertversicherung“. Es gibt aber eine Grenze. „Weicht der Versicherungswert erheblich, also um mehr als 30 Prozent, vom tatsächlichen Marktwert ab, dann dürfen die Versicherer ihre Entschädigung kürzen“, erläutert Wilfried Uhlendorff, Experte für Bootsschutz bei der Gothaer Versicherung. „Auf keinen Fall sollte man sich aber auf Verträge mit Zeitwertentschädigung einlassen“, warnt der Berliner Makler Klaus-Dieter Funk. Zudem müssen Skipper aufpassen, dass es keine Abzüge für neue Teile bei einem alten Boot gibt, damit beispielsweise bei einer 15 Jahre alten Yacht der neue Mast in vollem Umfang bezahlt wird. Außerdem stellt der Versicherer im Idealfall für Wrackbeseitigung- und Entsorgungskosten mindestens eine Millionen-Summen bereit. Eine Selbstbeteiligung sollte für unverschuldete Schäden, wie Brände oder höhere Gewalt nicht gelten.
Trotzdem müssen Skipper im Schadenfall immer mit Problemen rechnen, wenn der Skipper den seetüchtigen Zustand seines Bootes nicht regelmäßig kontrolliert und dies dokumentiert. Dann kann ein Schaden möglicherweise wegen Seeuntüchtigkeit des Bootes abgelehnt werden. Im Gegensatz zum Auto gibt es bei Booten den Schadenfreiheitsrabatt schon als Bonus voraus. Meist beträgt er 40 Prozent auf die Grundprämie. Wer einen Schaden verursacht wird in der Regel um 10 Prozent zurückgestuft. Neu ist bei vielen Anbietern der Rabatt-Retter. Erfahrene Versicherer, wie die ESA, die Gothaer oder die Mannheimer erscheinen auf den ersten Blick teuer, haben aber, ähnlich wie Platzhirsch Pantenius aus Hamburg, einen großen Service-Apparat hinter sich. Egal wo der Kunde Schiffbruch erleidet, er kann bei diesen Anbietern in der Nähe Hilfe finden.
Demgegenüber stehen Makler aber bei der Schadenregulierung mit beiden Füßen im Boot des Kunden. Das kann künftig – bei Streitigkeiten um die gerechte Teilentschädigung nach grober Fahrlässigkeit – noch wichtiger werden.
geschrieben von (usk/mid) veröffentlicht am 04.02.2009 aktualisiert am 04.02.2009
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