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Old- und Youngtimer mit einem roten 07er-Nummernschild können das Kennzeichen auch über den 1. März 2007 hinaus behalten. Gemeinsam mit den Bundesländern sei ein großzügiger Bestandsschutz für unbefristete und befristete Kennzeichen vereinbart worden, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums dem Magazin oldtimer-info.de: „Wer schon mal ein rotes 07er Kennzeichen hatte, soll dies auch weiterhin behalten.“ Nur für neue Zulassungen ab März 2007 gilt demnach die Neuregelung, wonach Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt sein müssen, um das steuerlich begünstigte Kennzeichen zu erhalten.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 22.05.2006 aktualisiert am 22.05.2006
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