Beweislage bei Abzockerei durch Tempokontrolle schwierig

Geschwindigkeitskontrollen dürfen nur der Verkehrssicherheit wegen und nicht aus geldwerten Vorteilen heraus durchgeführt werden, um die kommunale Kasse aufzufüllen, so die Meinung der meisten Autofahrer. Laut ADAC ist diese Unterscheidung zu einfach und die Beweisführung bei einer möglichen Abzockerei schwierig.

Geschwindigkeitsüberwachungen am Wochenende im menschenleeren Industriegebiet, auf geraden, zweispurigen und übersichtlichen Bundesstraßen, nachts auf dreispurigen, wenig befahrenen Autobahnen oder auf großen Ortsdurchgangsstraßen mit Tempolimit 30 statt 50, die Beschwerden wegen amtlicher Abzockerei häufen sich. Sie werfen den Verantwortlichen in den Kommunen vor, Geschwindigkeitskontrollen nicht aufgrund der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchzuführen, sondern ausschließlich um bei Autofahrern abzukassieren und so die klamme, öffentliche Kasse aufzufüllen.

Tatsächlich ist der Einnahmekuchen groß. Experten schätzen, dass im Bundesgebiet über 300 Millionen Euro Bußgelder pro Jahr wegen Geschwindigkeitsübertretung zustande kommen. Doch wegen einer vermeintlichen Abzockerei ist die Beweislage schwierig.

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