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Ein beim Neuwagenkauf in
Zahlung gegebenes Auto muss der Kunde beim Rücktritt vom Kaufvertrag wieder
zurücknehmen. Den Gegenwert in Euro erhält er selbst dann nicht, wenn der Wert
des Gebrauchten nicht auf den Kaufpreis angerechnet wurde, sondern zur Ablösung
eines Pkw-Finanzierungs-Kredites beim selben Hersteller genutzt wurde.
Das geht aus einem aktuellen
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Im verhandelten Fall hatte
der Kläger einen Neuwagen gekauft. Sein altes Fahrzeug vom gleichen Hersteller
war über einen Kredit finanziert und wurde zur Tilgung desselben in Zahlung
genommen. Da bei dem gekauften Neuwagen in der Folge ein Mangel auftrat, wollte
der Kläger vom Kaufvertrag zurücktreten und forderte den Wert des Altfahrzeuges
in Euro zurück. Die Richter erteilten dem Ansinnen eine Absage: Die
Vereinbarung über das Altfahrzeug bilde eine rechtliche Einheit mit dem Kauf
des Neufahrzeuges, so dass auch der Verkauf des Gebrauchten rückabzuwickeln
sei. Das heißt, Auto statt Geld.
Da es für die Endentscheidung
noch eines Antrags des Klägers auf Rückübereignung des Altfahrzeugs bedarf, hat
der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache
zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen (BGH
VIII ZR 334/06).
mid/hh
geschrieben von veröffentlicht am 28.02.2008 aktualisiert am 28.02.2008
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