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Recht
Weist ein Neuwagen Mängel auf, dürfen Besitzer vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten den Kaufpreis zurück. Bei der in manchen Fällen komplizierten Abwicklung hat jetzt der Bundesgerichtshof mit einer aktuellen Entscheidung (Az. VIII ZR 38/14) die Rechte von Autokäufern gestärkt. Demnach müssen Verkäufer ein Fahrzeug nach einem wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag in jedem Fall zurücknehmen und den Preis erstatten. Das gilt auch dann, wenn ein noch nicht regulierter Schaden vorliegt. Dann muss der Besitzer seine Ansprüche an den Kfz-Versicherer abtreten. Kann er das nicht, weil die Kaskoversicherung eine Übertragung verweigert, gibt es jetzt im Gegensatz zu früher keine Probleme mehr.
Im verhandelten Fall hatte der Kläger einen Neuwagen gekauft, der verschiedene Mängel aufwies. Weil der Verkäufer diese nicht beseitigte, trat der Besitzer vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Erstattung des Preises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das aber lehnte der Verkäufer ab. Eine Woche später brannte das Fahrzeug aus ungeklärten Gründen aus. Die Ansprüche auf eine Regulierung des Schadens wollte der Mann anschließend an den Verkäufer des Fahrzeuges abtreten. Das aber war nicht möglich, da der Versicherer die dazu erforderliche Genehmigung verweigerte.
Die beiden Vorinstanzen – das Landgericht Mannheim (8 O 246/11) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (19 U 83/13) – machten die Erstattung des Kaufpreises aber genau von dieser Abtretung abhängig. Diese Entscheidungen hat der BGH jetzt revidiert und den Verkäufer aufgrund des wirksamen Rücktritts zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet.
geschrieben von MID veröffentlicht am 31.03.2015 aktualisiert am 31.03.2015
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