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EU-Bürger dürfen ihren Führerschein in jedem Mitgliedsstaat erwerben. Seit dem EU-Beitritt Polens können Deutsche aus Kostengründen oder zur Umgehung von Zusatzprüfungen wie der MPU ihre Fahrprüfung legal im Nachbarland ablegen. Allerdings gibt es dabei Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
Vor der Prüfung muss der Führerscheinaspirant mindestens 185 Tage im Land gemeldet sein. Für die praktischen Fahrübungen sind mindestens zwölf Tage anzusetzen, Wochenendkurse sind also nicht möglich. Von zurzeit für rund 1 000 Euro angebotenen Ein-Wochen-Kursen mit kombiniertem Ferienaufenthalt an der Ostsee rät die Verbraucherzentrale Brandenburg aus diesem Grund auch ab.
Die polnischen Behörden können den Führerschein bei Verstoß gegen die Vorschriften auch wieder einziehen. Die deutsche Polizei hingegen darf die Rechtmäßigkeit des ausländischen Führerscheins laut den Verbraucherschützern
nicht in Frage stellen.
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 08.08.2007 aktualisiert am 08.08.2007
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