Verkehrsrecht

Blackbox im Auto: GPS kann nicht verurteilt werden

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Die Blackbox im Auto wird zum Zankapfel. Ist es nun ein Überwachungsinstrument oder eine persönliche Dokumentation des Fahrverhaltens? Die Diskussion um das Speichergerät flammt mit den Vorbereitungen zum automatisierten Fahren wieder auf. Und dabei fährt der ADAC laut Automobilwoche jetzt einen neuen Kurs. Im Gegensatz zu früheren Äußerungen kann sich der Autoclub beim hochautomatisierten Fahren eine exakte Dokumentation der Vorgänge durchaus vorstellen.

Sollte Daten nur kurz speichern

Die ADAC-Juristin Claudia May sagte der Branchen- und Wirtschaftszeitung, es müsse beim Überfahren einer roten Ampel feststellbar sein, ob ein Fehlverhalten des Systems oder des Fahrers vorliege. Deshalb sollte eine Blackbox im autonomen Auto mit Zeitaufzeichnung die Fahrvorgänge dokumentieren. Allerdings nur für eine kurze Zeitspanne, damit vor einem Unfall dieser Zeitraum ausgewertet werden könnte. Nach Angaben der Automobilwoche hatte sich der ADAC noch vor etwa drei Jahren gegen die Einführung einer Blackbox im Auto ausgesprochen. Sie könnte den Wunsch von Polizei oder Ordnungsbehörden wecken, diese Daten zur Fahrerkontrolle auszuwerten.

Kopfschütteln bei Automobil-Experten

Bei Automobil-Experten löst die Einführung dieser Datenspeicher noch immer energisches Kopfschütteln aus. Denn die Tätigkeit der Blackbox erreicht mit den Möglichkeiten des autonomen oder zumindest teilautonomen Fahrens neue Dimensionen. Denn die rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug kann nach bisheriger Rechtsauffassung auch im Autonomie-Betrieb nicht an das Fahrsystem delegiert werden. Es ist immer der Führer des Fahrzeugs, der letztendlich die Verantwortung trägt. Wenn das automatisierte Fahrzeug unter Missachtung des Rotsignals über die Kreuzung donnert oder einen Unfall verursacht, dann wird das Steuerungssystem nicht als Täter benannt werden. Ein Unfallfahrer, der GPS heißt, kann nicht verurteilt werden.

Blauäugigkeit gegenüber Datengier?

Und wie es um den Datenschutz für den Fahrer besteht, wenn seine Aktionen aufgezeichnet und gespeichert werden, ist eine der entscheidenden Fragen. Ob den Zusagen der Datenlöschung im laufenden Betrieb nach einer kurzen Zeitspanne wirklich zu trauen ist, das weiß keiner. Mit Blauäugigkeit darf man der Datengier in den Amtsstuben nicht begegnen. Und schließlich geht es auch um die Finanzen. Die Blackbox und ihr Einbau sowie ihre Verwendung kommen nicht umsonst. Dadurch würde sich der Autopreis zusätzlich erhöhen. So bleibt nur eine gewisse Verwunderung über die ADAC-Ansicht zur Blackbox im Auto. Ob der Autoclub damit neue Mitglieder werben möchte? In München denkt man vielleicht schon über Mitgliedsbeiträge für High-Tech-Roboter im Auto nach. Aber bezahlen wird immer der Fahrer oder der Halter des Autos. Denn GPS kann keinen Dauerauftrag erteilen.

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