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Prüfplakette
Autofahrer, die noch eine blaue Prüfplakette auf dem Kennzeichen ihres Fahrzeuges haben, sollten so bald wie möglich zur Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU). Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) erinnert daran, dass seit Jahresbeginn die blauen Plaketten mit der Zahl 14 in der Mitte ihre Gültigkeit verloren haben.
Für 2015 sind so genannte TÜV-Plaketten – auch wenn der TÜV schon längst nicht mehr das Monopol auf Hauptuntersuchungen hat – mit den Farben der Farbe Gelb (15), Braun (16) und Rosa (17) gültig. Fahrzeuge mit gelber Prüfplakette sind dieses Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2015 zugelassen werden, tragen die Farbe Rosa (17). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört seit 2010 zur HU. Für die Hauptuntersuchung brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.
Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr wie früher zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht eine vertiefte Hauptuntersuchung an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro und nach acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch droht dann der Verlust des Versicherungsschutzes.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 14.01.2015 aktualisiert am 14.01.2015
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