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Auf Blitzerfotos muss der Fahrer eines Fahrzeuges zweifelsfrei zu erkennen sein. Bestehen Zweifel, so können diese aber durch weitere Indizien beseitigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (AZ: 2 Ss Owi 143/2012) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Im verhandelten Fall wurde eine Frau wegen zu dichten Auffahrens mit ihrem Pkw zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt. Außerdem erhielt sie ein Fahrverbot von einem Monat. Das Gericht war aufgrund eines Blitzerfotos davon überzeugt, dass die Frau am Steuer gesessen hatte. Diese bestritt jedoch, das Auto gefahren zu haben. Sie argumentierte außerdem, das Foto sei zu unscharf und man könne sie nicht erkennen.
Ein Blitzerfoto muss eine gewisse Qualität aufweisen, um eine Person zu identifizieren. Eine solche Qualität hat die Aufnahme hier nicht gehabt. Eine uneingeschränkte Identifizierung ist daher nicht möglich gewesen. Aufgrund der eingeschränkten Bildqualität hätte die erste Instanz ausführlich darlegen müssen, warum sie dennoch die Frau als Fahrerin identifiziert habe. So werde die komplette Kinnpartie durch das Lenkrad verdeckt. Die Richter hätten die charakteristischen Merkmale der Frau benennen und beschreiben müssen. Daran habe es im Urteil gefehlt. Seien Blitzerfotos zur Identifizierung nur eingeschränkt zu gebrauchen, könnten verbleibende Zweifel nur durch weitere Indizien ausgeräumt werden, beispielsweise durch Feststellungen zur Überlassung des Autos an diesem Tag.
geschrieben von auto.de/(tl/mid) veröffentlicht am 25.06.2013 aktualisiert am 25.06.2013
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