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BMW mit längerer Garantie
Zwei Jahre beträgt die gesetzliche Gewährleistung, also der Zeitraum, in dem Kunden bei mangelhafter Ware mit vereinfachter Beweislage Nachbesserung fordern können.
BMW und Mini packen weitere zwölf Monate oben drauf. Mit der neuen 2+1 Gewährleistung haben alle Kunden von Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. November 2016 volle drei Jahre Anspruch auf Nachbesserungen bei technischen Mängeln. Dabei gibt es keine Kilometerbegrenzung.
geschrieben von MID veröffentlicht am 09.06.2017 aktualisiert am 09.06.2017
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