Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
BMW
Das Landgericht Düsseldorf hat die BMW AG zur Zahlung von 134 Millionen Euro an die insolvente MG Rover Deutschland GmbH verurteilt. BMW hat gegen das Urteil inzwischen Berufung eingelegt.
BMW hatte sich im Jahr 2000 von seinem Rover-Engagement getrennt. Im Zuge der Auflösung kündigt der Münchner Hersteller auch seinen bis dahin bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der MG Rover Deutschland GmbH und verkaufte dabei deren Anteile an Land Rover Deutschland über eine Reihe von Zwischenverkäufen für 50 Millionen D-Mark weiter an die Land Rover Group Ltd. Den Erlös verrechnete BMW mit ausstehenden Forderungen, wodurch MG Rover Deutschland das Land-Rover-Vermögen verlor. BMW hatte für diesen Verkauf den Buchwert seiner Beteiligung angesetzt.
Das Gericht urteilte nun, dass der Münchner Hersteller bei dieser Anteilsveräußerung keinesfalls den reinen Buchwert hätte ansetzen dürfen, sondern vielmehr den Verkehrswert. Dies ergebe sich allein schon aus dem Vergleich des angesetzten Preises von 50 Millionen D-Mark aus diesem Kaufvertrag mit den knapp 5,9 Milliarden D-Mark, die BMW für seine Land-Rover-Beteiligung von der Ford-Gruppe erhalten hatte.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 24.06.2009 aktualisiert am 24.06.2009
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum