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Die braunen TÜV-Plaketten verlieren spätestens Ende des Jahres ihre Gültigkeit. Bei Überschreitung der Prüffristen für die Hauptuntersuchung drohen Bußgelder und Punkte. Fahrzeuge mit brauner Prüfplakette müssen bis zum 31. Dezember 2010 zur Hauptuntersuchung (HU). Laut TÜV Thüringen vergessen viele Autofahrer schlichtweg den Blick aufs Kennzeichen oder in den Fahrzeugschein.
Fahrzeughalter erkennen den Ablaufmonat ihrer HU-Plakette an der nach oben zeigenden Zahl am äußeren Rand, das Ablaufjahr wird zweistellig im inneren Kreis abgebildet. Sie befindet sich am hinteren Kennzeichen. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung, die vorderen sechseckigen AU-Plaketten entfallen seitdem.
Die neue Zweijahresfrist beginnt mit dem Fälligkeitsmonat der letzten HU. Wer also erst im Januar mit einer braunen Plakette beim TÜV vorfährt, muss trotzdem spätestens im Dezember 2012 seine Hauptuntersuchung wiederholen. Die Plaketten werden sozusagen auf den ursprünglichen Monat zurückdatiert.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 07.12.2010 aktualisiert am 07.12.2010
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