Bürokratie stoppt Steuerbegünstigung für Euro 6-Dieselfahrzeuge

Schadstoffarme Dieselfahrzeuge werden erst ab dem Jahreswechsel wieder bei der Kraftfahrzeugsteuer begünstigt.

Bis dahin werden alle neu zugelassenen Dieselautos, die bereits die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, wie gewöhnlich nach der CO2-Emission und dem Hubraum besteuert. Dies hat das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) mitgeteilt. Die Schuld an dem Befreiungsstopp trägt offenbar die EU-Bürokratie.

Dieselfahrzeuge, die bereits jetzt die im Jahr 2014 in Kraft tretende Abgasnorm Euro 6 erfüllen, wurden bislang bei der Kfz-Steuer begünstigt. Wurde das Auto zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 3. Juni 2010 neu zugelassen, erhalten die Halter ab 2011 einen Nachlass auf ihre Kfz-Steuer von 150 Euro für drei Jahre. Die Europäische Kommission hat die Steuerbefreiung aber kritisiert, da sie ihrer Meinung nach ein unzulässiger finanzieller Anreiz sei. Erst mit dem Jahreswechsel, wenn die aktuelle Euro-5-Abgasstufe verbindlich vorgeschrieben ist, dürften nach EU-Angaben Kaufanreize für Fahrzeugen mit der Nachfolge-Norm Euro 6 vergeben werden. Aus diesem Grund wurde die Steuerbefreiung vorübergehend bis zum Jahreswechsel eingestellt. Erst wer dann ein entsprechendes Fahrzeug kauft, erhält wieder den Nachlass.

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