Bund haftet für Steinschlagschäden durch Mäharbeiten

Bund haftet für Steinschlagschäden durch Mäharbeiten Bilder

Copyright: ANDREAS STIHL AG & Co. KG

Verursachen Mitarbeiter einer Straßenmeisterei bei Mäharbeiten an Bundesstraßen Schäden durch hochgeschleuderte Steine an vorbeifahrenden Fahrzeugen, ist bei unzureichender Sicherung der Bund haftbar.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor (Az: 2 U 56/11). Eine Pflichtverletzung liegt laut der Zeitschrift „Taxi“ dann vor, wenn zum Schutz der vorbeifahrenden Fahrzeuge weder Schutzplanken noch –planen zum Einsatz kommen und die Arbeiten nicht in einer verkehrsarmen Zeit stattfinden.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo