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Urteil
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in fünf Fällen zu Gunsten von Daimler entschieden.
In den Verfahren ging es darum, ob bei Werkverträgen ein einklagbares Arbeitsverhältnis beim Auftraggeber entstehen kann, wenn der eingesetzte Mitarbeiter der Auffassung ist, es läge tatsächlich eine Arbeitnehmerüberlassung vor, die beauftragte Firma aber eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Das BAG urteilte nun in letzter Instanz, dass solche Klagen nicht begründet sind.
Das Vorliegen einer gültigen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verhindert, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und dem vermeintlichen Entleiher zustande kommt. Das BAG bestätigte damit die Rechtmäßigkeit des Vorgehens vieler Firmen, die Aufträge an externe Dritte vergeben. Die Abwicklung von Werkverträgen bei Daimler war damit korrekt.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 14.07.2016 aktualisiert am 14.07.2016
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