Bundesfinanzhof schränkt Werkswagen-Besteuerung ein

Mitarbeiter von Automobilkonzernen können künftig deutlich billiger an Autos kommen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die aktuell hohe Besteuerung für die sogenannten Werkswagen nun begrenzt. Beim Kauf eines Fahrzeugs von ihrem Arbeitgeber müssen Werksangehörige den ihnen gewährten Mitarbeiterrabatt versteuern.

Bislang rechnen die Finanzämter die Differenz zwischen tatsächlichem Kauf- und Listenpreis an. Das geht laut dem aktuellen Urteil nicht mehr: Seit dem Fall des Rabattgesetzes im Jahr 2001 seien Autohändler nicht mehr an den Listenpreis gebunden, viele Neuwagen seien daher auf dem freien Markt deutlich günstiger zu haben. Somit schrumpfe auch der lohnsteuerrechtliche Vorteil.

Zuvor hatten Koalitionspolitiker eine Änderung der Besteuerung von Werkswagen verlangt. Sie versprechen sich davon steigende Absatzzahlen für die deutschen Automobilhersteller nach Ablauf der Abwrackprämie. Laut Verband der Automobilindustrie (VDA) lag die Zahl der Werkswagen 2008 bei nur 34 000 Fahrzeugen. 1999 waren es noch 164 000 Einheiten.

Auch der Gebrauchtwagenmarkt könnte von einer geänderten Besteuerung profitieren, da ein großer Teil der Werkswagen nach einem Jahr zu günstigen Preisen wieder verkauft wird (BFH, Az.: VI R 18/07).

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