Bundesgerichtshof: Neues Auto bleibt bei Nachbesserung neu

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Durch Nachbesserungsarbeiten an einem Neuwagen gehen diesem die Neuwagen-Eigenschaften nicht verloren. Wird durch diese Nachbesserungsarbeiten ein Fahrzeugzustand, wie er normalerweise bei einer werksseitigen Auslieferung besteht, nicht erreicht, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, mit dem das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben wurde. In der Sache ging es darum, ob ein als fabrikneu ausgeliefertes Fahrzeug aufgrund von unzureichend ausgeführten Nachbesserungsarbeiten überhaupt noch die Eigenschaft der Fabrikneuheit aufweise.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Käufer eines Neuwagens mit der Forderung nach Mängelbeseitigung nicht auf die Fabrikneuheit des Fahrzeugs verzichtet. (Urteil vom 6. Februar 2013- BGH VIII ZR 374/10).

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