Bundesgerichtshof: Ohne Abmahnung keine fristlose Kündigung

Normalerweise kann ein Handelsvertreter- oder Händlervertrag vom Hersteller fristlos gekündigt werden, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien restlos erschüttert ist. Von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 10. November 2010 (Az.: VIII ZR 327/09) eine Ausnahme bei im Vertrag an sich verbotenen Wettbewerbsverstößen gemacht.

Wie die Kölner Branchenanwältin Susanne Creutzig „Autohaus online“ jetzt mitteilte, hat der BGH geprüft, ob ein solcher Wettbewerbsverstoß gravierend oder nur so geringfügig ist, dass er einen grundlegenden Vertrauensverlust zwischen Unternehmer und Handelsvertreter nicht herbeiführen kann. Im letzteren Falle gebe der Verstoß keinen wichtigen Kündigungsgrund; eine fristlose Kündigung sei unwirksam, es sei denn, es erfolge vorher eine Abmahnung.

BGH-Urteil im Wortlaut

Wenn in einem Handelsvertretervertrag der Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung benannt ist, so steht dies einer Vertragsauslegung nicht entgegen, nach der Wettbewerbsverstöße, die unter Würdigung aller Umstände so geringfügig sind, dass durch sie das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter bei verständiger Würdigung nicht grundlegend beschädigt wird, nicht – zumindest nicht ohne vorherige Abmahnung – zur fristlosen Kündigung berechtigen

Dieses Urteil ist nach Auffassung von Creutzig auch für Vertragshändlerverträge anzuwenden. „Nicht jedes geringfügige Vorkommnis kann der Hersteller von vornherein als wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung benutzen. Vielmehr muss trotz Vorliegens einer solchen Vereinbarung im Händlervertrag im Einzelfall geprüft werden, ob der Vorfall so schwerwiegend ist, dass dem Hersteller die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann“, so die Juristin. Nur wenn die Prüfung zu diesem letztgenannten Ergebnis führe, sei die fristlose Kündigung wirksam.

 

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Gast auto.de

Dezember 21, 2010 um 10:55 am Uhr

test

Gast auto.de

Dezember 21, 2010 um 10:07 am Uhr

Ist das Vertrauen erst ruiniert…Vertrauen als Basis ist das A und O und so ist die Entscheidung des BGH auch nachvollziehbar. Fristlose Kündigung ohne Abmahnung demzufolge die beste Lösung.

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