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Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt. Die Richter stellten fest, dass Garantieklauseln, die eine Reparaturkostenübernahme an die strenge Einhaltung von Inspektionsintervallen knüpfen, eine unangemessene Benachteiligung darstelle.
Vor allem dann, wenn der Schaden nicht auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist.
Im konkreten Fall hatte ein Käufer den vorgesehenen Inspektionstermin um 800 Kilometer überzogen, als der Austausch einer defekten Antriebswelle fällig wurde. Der Händler hatte den Garantieanspruch wegen des überzogenen Wartungsintervalls verneint, obwohl der Schaden damit gar nichts zu tun hatte (Az: VIII ZR 251/06).
(ar/jri)
geschrieben von veröffentlicht am 18.10.2007 aktualisiert am 18.10.2007
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