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Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes Nordrhein-Westfalen gegen ATU zurückgewiesen. Der Verband hatte den Vorwurf erhoben, die Werkstattkette würde Produkte unter Einstandspreis verkaufen und eine Kampfpreisstrategie verfolgen.
Das Kartellamt kam nach Unternehmensangaben zu der Feststellung, dass ATU in keinem der überprüften Einzelfälle Produkte unter Einstandspreis verkauft hat.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 11.07.2014 aktualisiert am 11.07.2014
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