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Elektrofahrzeuge bleiben künftig für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, statt wie bisher nur für fünf Jahre. Der Bundesrat hat jetzt das vom Bundestag im Oktober beschlossene Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gebilligt.
Die verlängerte Steuerbefreiung gilt für rein elektrisch oder von einer Brennstoffzelle angetriebene Pkw, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder mit einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 23.11.2012 aktualisiert am 23.11.2012
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