E-Auto-Förderung

Bundesrat fordert 5.000 Euro E-Auto-Förderung

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Rolle rückwärts? Bisher hat sich die deutsche Politik gegen eine direkte finanzielle Förderung von Elektroautos gesträubt. Neben kostenlosen Parkplätzen und der Nutzung von Bus-Spuren für E-Mobile, war allenfalls eine Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektroautos im Gespräch. Nun aber hat der Bundesrat die Regierung in einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, den Kauf von E-Autos mit einer einheitlichen Umweltprämie in Höhe von 5.000 Euro zu fördern.

Nur für reine E-Autos von Privatpersonen

Dieser Betrag soll für reine E-Mobile gelten, die von Privatpersonen erworben werden. Um die aktuell noch niedrigen Zulassungszahlen von Elektroautos zu erhöhen, bedürfe es weiterer steuerlicher Anreize. Darüber hinaus sieht der Entwurf der Länderkammer auch vor, den Kauf verbrauchsarmer Plug-in-Hybridfahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß unter 50 Gramm pro Kilometer oder 40 Kilometern elektrischer Mindestreichweite mit einer 2.500 Euro-Prämie zu unterstützen.

Zweistufige Förderung

Der Vorschlag sieht eine zweistufige Förderung vor: zum 1. Januar 2017, falls die Zulassungszahlen dann weniger als fünf Prozent der Neuzulassungen betragen, sowie zum 1. Januar 2018 – wenn eine Größenordnung von mindestens fünf Prozent der Neuzulassungen noch immer nicht erreicht ist. Zudem fordert der Bundesrat die Regierung auf, die Anstrengungen zur Etablierung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur „zügig und in massivem Umfang“ zu erhöhen.

Sonderabschreibung für Gewerbe

Und auch für das Gewerbe liegt ein neuer Vorschlag auf dem Tisch. Dieser Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Sonderabschreibung für neue Elektro-Fahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich vor. Das soll Unternehmen anreizen, entsprechende Investitionen zu tätigen.

Förderung für E-Bikes

Damit nicht genug, haben die Länder-Vertreter auch E-Bikes bei ihrem „Rundumschlag“ nicht vergessen. So soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, wie eine deutlich stärkere Nutzung von Elektro-Zweirädern auch in der betrieblichen Mobilität zu erreichen ist. Gesetzentwurf und Entschließung werden jetzt der Bundesregierung übersandt. Diese leitet den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiter. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

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