Bundesregierung beschließt Filterförderung auch für Reisemobile

Die Bundesregierung wird den nachträglichen Einbau von Dieselpartikelfiltern in Pkw, Reisemobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t fördern.

Laut dem Entwurf der Richtlinie zahlt der Staat 330,- Euro für Pkw und Reisemobile bis 3,5 t, die vor dem 31.12.2006 zugelassen, und zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2010 mit einem Filter nachgerüstet wurden. Besitzer dieser Fahrzeuge erhalten die Förderung auch rückwirkend.

Die Regelung wird Mitte Mai veröffentlicht und in Kraft treten. Wie bei der Umweltprämie auch, können Fahrzeughalter den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Der Caravaning Industrie Verband hatte die Bezuschussung gefordert seit bekannt wurde, dass die Förderung verlängert und auf leichte Nutzfahrzeuge erweitert wird. „Es freut uns, dass die Bundesregierung unserer Forderung nach Unterstützung größtenteils nachkommt“, sagt Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes, CIVD. „Bei geschätzten 70 Millionen Euro im Fördertopf können etwa 200.000 Einbauten bezuschusst werden.“

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