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Gegen eine Langstrecken-Tempokontrolle von Autofahrern hat sich die Bundesregierung nun ausgesprochen. Grund sind nach Informationen von „Auto Bild“ datenschutzrechtliche Bedenken.
Bei der sogenannten „Section Control“ wird das Fahrzeug am Anfang und am Ende eines Streckenabschnittes von meist mehreren Kilometern fotografiert. Anhand der zwischen den beiden Aufnahmen vergangenen Zeit wird die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Liegt der Wert über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, muss der Fahrer Bußgeld zahlen.
Eines der rechtlichen Probleme: Der Autofahrer wird bereits vor seiner Geschwindigkeitsübertretung fotografiert und gerät damit in den Blick der Überwachungsbehörden.
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 26.08.2010 aktualisiert am 26.08.2010
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