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Der Bundesrat hat der Ausdehnung der Lkw-Maut zugestimmt. Das bedeutet, dass die Straßennutzungsgebühren künftig nicht nur für Autobahnen erhoben werden, sondern zusätzlich für Bundesstraßen.
Diese müssen mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung haben und direkt mit einer Bundesautobahn verbunden sein. Ausgenommen sind Abschnitte, die kürzer als vier Kilometer sind sowie Ortsdurchfahrten. Die Ausweitung der Mautpflicht geht mit staatlichen Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Euro jährlich einher.
Die Mittel würden ausschließlich für die Straßeninvestitionen verwendet, hieß es kürzlich aus Berlin. Dies sei der Einstieg in den Finanzierungskreislauf Straße.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 30.05.2011 aktualisiert am 30.05.2011
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