Bundestag beschließt Lkw-Maut für vierspurige Bundesstraßen

Vierspurige Bundesstraßen können bald mit einer Lkw-Maut belegt werden. Der Deutsche Bundestag hat jetzt das Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen beschlossen.

Mit der Ausdehnung der Lkw-Maut auf mindestens vierstreifige Bundesstraßen und dem Einstieg in einen Finanzierungskreislauf Straße wird die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung gestärkt. Hiervon profitieren Bund und Länder und ganz besonders auch die Nutzer“, erklärt Andreas Scheuer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.

Die Ausweitung der Mautpflicht geht mit staatlichen Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro jährlich einher. Die Mittel sollen ausschließlich für die Straßeninvestitionen verwendet werden.

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