Bundestag billigt “Feuerwehr-Führerschein“

Gute Nachricht für rund 100 000 junge Brandschützer. Das Gesetz zum sogenannten „Feuerwehr-Führerschein“ ist jetzt vom Bundestag verabschiedet worden. Die Sonderregelung sieht vor, dass ehrenamtlich tätige Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht erteilt werden können.

Voraussetzung ist unter anderem, dass der Fahrer mindestens seit zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist und seine Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen hat.

Nötig geworden ist diese Ausnahmeregelung, weil mit Inkrafttreten des EU-Fahrerlaubnisrechts im Jahre 1999 die mit der „Pkw“-Fahrprüfung mit 18 Jahren in der Regel erworbene Führerscheine der neu geschaffenen Klasse B nur noch für Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten. Seither muss für schwerere Fahrzeuge ein Führerschein der Klasse C1 durch eine gesonderte Ausbildung mit hohen Extrakosten erworben werden. Dieser aber fehlt vielen jungen Ehrenamtlichen in Reihen der Hilfsorganistionen.

Die Zustimmung des Bundesrats steht allerdings noch aus. Passiert das Gesetz die Länderkammer, könnte die Neuregelung, die unter anderem vom ADAC und Feuerwehrverbänden gefordert worden war, schon diesen Juni in Kraft treten.

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