Bundesverwaltungsgericht beendet Führerscheintourismus

Das Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig hat gestern dem Führerscheintourismus einen Riegel vorgeschoben. Es entschied, dass eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis von den deutschen Behörden aberkannt werden kann, wenn sich herausstellt, dass der Führerscheininhaber nur einen Scheinwohnsitz im Ausland hatte.

Verhandlung

In der Verhandlung vor dem BVG ging es um zwei Autofahrer, denen in Deutschland wegen Verkehrsverstößen der Führerschein entzogen worden war. Beide hatten das daraufhin angeforderte MPU-Gutachten nicht vorgelegt, sondern stattdessen in Polen eine Fahrerlaubnis erworben. Die war ihnen von den deutschen Behörden jedoch aberkannt worden. Vorher hatte sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht die Aberkennung für zulässig gehalten, weil die Kläger nicht dargelegt hätten, in Polen einen ordentlichen Wohnsitz gehabt zu haben.

Der genaue Sachverhalt muss nun noch geklärt werden; der BVG hat den Fall an die vorherige Instanz zurückverwiesen. Ähnlich hatte im vergangenen Sommer bereits der Europäische Gerichtshof entschieden.

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