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Ab sofort dürfen auch die Liegenschaften der Bundeswehr in Ostdeutschland für Motorsport-Veranstaltungen genutzt werden. Damit wird ein Erlass aus dem Jahr 1994 neu geregelt, wobei der Bestandschutz für viele traditionelle Veranstaltungen garantiert wird, aber die Gesamtzahl fürs komplette Bundesgebiet beschränkt wird, um so den gewachsenen Umweltauflagen gerecht zu werden.
Das vereinbarten Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière, ADAC Präsident Peter Meyer und DMSB Präsident Hans-Joachim Stuck jetzt bei einem Spitzengespräch Ende Juni in Berlin.
Nicht zuletzt hatte die Neuausrichtung der Bundeswehr und die damit einhergehende Veränderung der Übungstätigkeiten der Streitkräfte auf den verbleibenden Liegenschaften eine Überprüfung der bisherigen Praxis der motorsportlichen Mitbenutzungen möglich gemacht. Die Mitbenutzung von Bundeswehrliegenschaften für den Motorsport steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die militärischen Belange und die Belange des Immissions-, Umwelt- und Naturschutzes vorrangig beachtet werden.
geschrieben von auto.de/(ampnet/Sm) veröffentlicht am 29.07.2013 aktualisiert am 29.07.2013
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