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Die Reifen von Elektro-Fahrräder mit Versicherungskennzeichen müssen mindestens ein Restprofil von einem Millimeter aufweisen. Andernfalls drohen laut dem Fahrradclub ADFC ein Bußgeld von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg.
Betroffen sind Elektroräder, die auch ohne Tretunterstützung 20 km/h oder mehr fahren.
Für die sogenannten Pedelecs, bei denen der Elektromotor nur Unterstützung beim Mittreten leistet, gibt es keine Vorschriften. Sie können wie normale Fahrräder auch mit komplett profillosen Reifen gefahren werden.
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 14.05.2010 aktualisiert am 14.05.2010
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