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Offenes Fenster
Ein Fingerbreit ist erlaubt, bei mehr droht ein Knöllchen: Parken Autofahrer ihren Wagen mit geöffnetem Fenster, riskieren sie ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
Laut Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeuge in Deutschland gegen unbefugte Nutzung gesichert werden. Und dazu gehört nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) neben dem Verschließen von Türen und Schiebedach ebenso das Schließen der Fenster – nur ein schmaler Lüftungsschlitz werde toleriert.
Kurios: Cabrio-Fahrer dürfen ihr Gefährt sogar komplett oben ohne abstellen, müssen es aber abschließen.
geschrieben von MID veröffentlicht am 20.07.2016 aktualisiert am 20.07.2016
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